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   LSG Nordrhein-Westfalen, 10.07.2012 - L 18 KN 305/10   

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LSG Nordrhein-Westfalen, 10.07.2012 - L 18 KN 305/10 (https://dejure.org/2012,39458)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 10.07.2012 - L 18 KN 305/10 (https://dejure.org/2012,39458)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 10. Juli 2012 - L 18 KN 305/10 (https://dejure.org/2012,39458)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (20)

  • BVerfG, 21.07.2010 - 1 BvR 2530/05

    Kürzung der Rentenansprüche der Vertriebenen und Flüchtlinge nach dem

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 10.07.2012 - L 18 KN 305/10
    Die Beklagte hat gegen dieses Urteil am 01.07.2005 Berufung eingelegt und sich durch die während des Berufungsverfahrens ergangene Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, Beschluss vom 21.07.2010, Az. 1 BvR 2530/05) in ihrer Auffassung bestätigt gesehen, dass der Klägerin ab dem 01.04.2002 nur noch der von ihr zuerkannte restliche monatliche Zahlbetrag der Witwenrente zustehe.

    Das BVerfG hat mit Gesetzeskraft (vgl. § 31 Abs. 2 Bundesverfassungsgerichtsgesetz) festgestellt, dass § 22 b FRG n.F. rückwirkend zum 07.05.1996 wirksam in Kraft getreten ist (BGBl. I 2010, 1358).

    Allein nach dem FRG begründete Rentenanwartschaften oder -ansprüche fallen auch nicht unter den Eigentumsschutz des Art. 14 Abs. 1 S 1 GG, da sie ausschließlich auf Beitrags- und Beschäftigungszeiten außerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung der Bundesrepublik Deutschland beruhen (BVerfG, Beschluss vom 21.07.2010, Az 1 BvL 11/06, 1 BvL 12/06, 1 BvL 13/0 und 1 BvR 2530/05).

    Denn zum einen unterfällt nach der Rechtsprechung des BVerfG selbst der Anspruch eines ausschließlich in der deutschen Rentenversicherung Versicherten auf Versorgung seiner Hinterbliebenen nicht unter den Eigentumsschutz des Art. 14 Abs. 1 GG (BVerfGE 97, 271 = SozR 3-2940 § 58 Nr. 1), und zum anderen hat das BVerfG in seinem Beschluss vom 21.07.2010 (aaO) - wie oben unter 3. ausgeführt - mit Gesetzeskraft entschieden, dass die rückwirkende Inkraftsetzung des § 22 b Abs. 1 Satz 1 FRG n.F. zum 07.05.1996 verfassungsgemäß war.

  • EGMR, 25.09.2007 - 12923/03

    G. K gegen Deutschland

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 10.07.2012 - L 18 KN 305/10
    Denn nur soweit Sozialleistungsansprüche im nationalen Recht bereits begründet worden sind, fallen sie in den Anwendungsbereich von Art. 1 des Protokolls Nr. 1 zur EMRK (vgl. z.B. Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) vom 25.09.2007 - SozR 4-6021 Art. 1 Nr. 1 RdNr. 126, 131 f; stRspr; s auch Meyer-Ladewig, EMRK, 3. Aufl. 2011, Zusatzprotokoll EMRK Art. 1 RdNr. 14 f m.w.N.).

    Insoweit hat die Klägerin nie einen Anspruch auf Zahlung einer Witwenrente erworben; aber nur unter dieser Voraussetzung läge überhaupt eine "berechtigte Erwartung" auf ein - vermeintliches - Eigentumsrecht i.S. von Art. 1 des Protokolls Nr. 1 zur EMRK vor (vgl. EGMR vom 25.09.2007 aaO RdNr. 126).".

  • BVerfG, 04.05.2011 - 2 BvR 2365/09

    Regelungen zur Sicherungsverwahrung verfassungswidrig

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 10.07.2012 - L 18 KN 305/10
    Auch der von der Klägerin (pauschal) gerügte Verstoß gegen Art. 1 des Protokolls Nr. 1 (Schutz des Eigentums) zur EMRK (BGBl. II 1956, 1880, BGBl. II 2002, 1072) ist nicht ansatzweise ersichtlich (zu Rang und Reichweite der EMRK und ihrer Zusatzprotokolle innerhalb der deutschen Rechtsordnung s zuletzt BVerfG vom 04.05.2011 - 2 BvR 2333/08 u.a. - Juris RdNr. 86 ff m.w.N., wonach die EMRK und ihre Zusatzprotokolle im Rang eines Bundesgesetzes und damit unter dem GG stehen, jedoch auf der Ebene des Verfassungsrechts als Auslegungshilfen unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des EGMR bei der Auslegung der Grundrechte und rechtsstaatlichen Grundsätze des GG heranzuziehen sind).
  • BVerfG, 13.06.2006 - 1 BvL 9/00

    Kürzung der Fremdrenten verfassungsgemäß, aber Übergangsregelung für rentennahe

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 10.07.2012 - L 18 KN 305/10
    Eine Ungleichbehandlung i.S.d. Art. 3 GG im Verhältnis zu Personen, die ihr Erwerbsleben in der ehemaligen DDR zurückgelegt haben, liegt nicht vor (BVerfG. AaO, Rdnr. 87 m.w ...N; s auch: BVerfG, Beschluss vom 13.06.2006, Az. 1 BvL 9/00, 1 BvL 11/00, 1 BvL 12/00, 1 BvL 5/01 und 1 BvL 10/04).
  • BVerfG, 18.02.1998 - 1 BvR 1318/86

    Hinterbliebenenrenten

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 10.07.2012 - L 18 KN 305/10
    Denn zum einen unterfällt nach der Rechtsprechung des BVerfG selbst der Anspruch eines ausschließlich in der deutschen Rentenversicherung Versicherten auf Versorgung seiner Hinterbliebenen nicht unter den Eigentumsschutz des Art. 14 Abs. 1 GG (BVerfGE 97, 271 = SozR 3-2940 § 58 Nr. 1), und zum anderen hat das BVerfG in seinem Beschluss vom 21.07.2010 (aaO) - wie oben unter 3. ausgeführt - mit Gesetzeskraft entschieden, dass die rückwirkende Inkraftsetzung des § 22 b Abs. 1 Satz 1 FRG n.F. zum 07.05.1996 verfassungsgemäß war.
  • BSG, 20.07.2011 - B 13 R 40/10 R

    Fremdrentenrecht - Spätaussiedler - Zusammentreffen von eigener Rente mit

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 10.07.2012 - L 18 KN 305/10
    EP aus der Bewertung von Ersatzzeiten wären damit ebenfalls anrechenbare Zeiten nach dem FRG, weil außer FRG-Zeiten keine sonstigen Beitragszeiten vorliegen (BSG, Urteil vom 20.07.2011, Az. B 13 R 40/10 R).
  • BSG, 20.07.2011 - B 13 R 49/10 R

    Fremdrentenrecht - Spätaussiedler - Zusammentreffen von eigener Rente mit

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 10.07.2012 - L 18 KN 305/10
    Das BSG (BSG, Urteil vom 20.07.2011, Az. B 13 R 49/10 R) hat dazu in einem ähnlich gelagerten Fall ausgeführt:.
  • BSG, 28.06.1990 - 4 RA 57/89

    Êndgültiger Verwaltungsakt beim Rechtsanspruch auf Geldleistungen, Gewährung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 10.07.2012 - L 18 KN 305/10
    Das BSG hat in einem Fall, in dem die (dortige) Beklagte Altersrente unter dem Vorbehalt geleistet hatte, dass bestimmte Anspruchsvoraussetzungen vorliegen, ohne diese selbst (durch Nachfragen bei anderen Versicherungsträgern) zu ermitteln, entschieden, dass der Bewilligungsbescheid im Sinne des § 45 Abs. 1 SGB X als von Anfang an rechtswidrig anzusehen sei, weil er als endgültiger Verwaltungsakt nicht hätte erlassen werden und die in ihm enthalten Vorbehalte nicht hätten beigefügt werden dürfen (Verbot des vorzeitigen Verfahrensabschlusses); die Altersrente habe rechtmäßig nur als Vorschuss nach § 42 SGB I geleistet werden dürfen; ein eine Rente endgültig bewilligender Bescheid dürfe nur ergehen - müsse dann aber auch immer unverzüglich erlassen werden, worauf der Versicherte einen gerichtlich (§ 88 SGG) durchsetzbaren Rechtsanspruch habe -, wenn die Sach- und Rechtslage abschließend geklärt sei und die Rentenhöhe feststehe (BSG, Urteil vom 28.06.1990, Aktenzeichen (Az.) 4 RA 57/89; s auch Urteil vom 16.11.1995 Az. 4 RLw 5/90).
  • BSG, 24.11.1993 - 6 RKa 70/91

    Verwertung sog. "Tagesprofile" - Verletzung vertragsärztlicher Pflichten -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 10.07.2012 - L 18 KN 305/10
    Denn selbst bei reinen Anfechtungsklagen - wie hier - ist nach der letzten Verwaltungsentscheidung, aber vor der gerichtlichen Entscheidung ergangenes neues Recht zu beachten, wenn das Gesetz - wie hier - Geltung für in der Vergangenheit abgeschlossene Tatbestände beansprucht (stRspr, vgl. BSG, Urteile vom 28.03.1958, Az. 6 RKa 1/57 und vom 24.11.1993, 6 RKa 70/91; BVerwG, Urteil vom 11.07.2011, Az. 8 C 12/10).
  • BSG, 29.08.2006 - B 13 RJ 47/04 R

    Vorlagebeschluss an des BVerfG - Fremdrentenrecht - Spätaussiedler -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 10.07.2012 - L 18 KN 305/10
    Ginge man davon aus, dass der Gesetzgeber - entgegen seiner ausdrücklich erklärten Absicht (BTDrucks 15/2149, S. 31 f; vgl. dazu BVerfG. AaO, Rdnr. 73) - originär eine rückwirkende Neuregelung geschaffen hat, und folgte damit der früher vom 4., 8., und 13. Senat des BSG (beispielhaft: Urteile vom 30.08.2001, Az. B 4 RA 118/00 R, vom 21.06.2005, Az. B 8 KN 1/05 R und vom 29.08.2006, Az. B 13 RJ 47/04 R, B 13 RJ 8/05 R und B 13 R 7/06 R) vertretenen Ansicht, dass das alte Recht noch keine (Gesamt-)Begrenzung auf 25 EP beim Zusammentreffen einer Rente aus eigener Versicherung mit einer Rente wegen Todes vorsah, so wäre allein durch den Bescheid vom 06.02.2002 keine wesentliche Änderung eingetreten.
  • BSG, 29.08.2006 - B 13 R 7/06 R

    Vorlagebeschluss an des BVerfG - Fremdrentenrecht - Spätaussiedler -

  • BSG, 29.08.2006 - B 13 RJ 8/05 R

    Vorlagebeschluss an des BVerfG - Fremdrentenrecht - Spätaussiedler -

  • BSG, 30.08.2001 - B 4 RA 118/00 R

    Fremdrentenrecht - Spätaussiedler - Hinterbliebene mit eigener Rente - Begrenzung

  • BSG, 21.06.2005 - B 8 KN 1/05 R

    Fremdrentenrecht - Spätaussiedler - Zusammentreffen von eigener Rente mit

  • BVerwG, 11.07.2011 - 8 C 12.10

    Beurteilungszeitpunkt bei Anfechtungsklage; Bundesstaat; Bund und Länder;

  • BSG, 28.11.1990 - 4 RLw 5/90

    Ausschluß der Berufung bei Streit um Rücknahme einer Beitragsentlastung in der

  • BSG, 02.11.1999 - B 2 U 25/98 R

    Unfallversicherung - Unfallverhütung - Anschlußzwang - Arbeitsmedizinischer und

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.02.2004 - L 2 KN 42/03

    Rentenversicherung

  • BVerwG, 11.06.1970 - VIII C 47.69

    Überprüfung eines in einem Musterungsverfahren festgesetzten Tauglichkeitsgrades

  • BSG, 28.03.1958 - 6 RKa 1/57
  • LSG Baden-Württemberg, 28.04.2015 - L 13 R 270/13
    Diese wäre dann jedoch spätestens durch die am 26. Juli 2004 in Kraft getretene Neuregelung eingetreten, die im laufenden Verfahren auch in verfahrensrechtlich zulässiger Weise bei der Beurteilung der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Bescheide zu berücksichtigen wäre (so auch LSG NRW, Entscheidung vom 10. Juli 2012, L 18 KN 305/10, juris).

    Das ist u. a. dann der Fall, wenn der Witwe bestandskräftig eine Altersrente aus eigenem Recht unter Berücksichtigung von FRG-Zeiten bewilligt worden ist (ebenso Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 10. Juli 2012, a.a.O., juris).

  • SG Düsseldorf, 21.02.2017 - S 7 R 1634/15

    Erstattungsanspruch einer Krankenkasse wegen des nachträglichen Entfallens des

    Die in § 22b Abs. 1 Satz 1 FRG geregelte Deckelung auf 25 Entgeltpunkte bei mehreren Renten führt somit zu einem Vorrang/Nachrang-Verhältnis und nicht - wie § 103 SGB X es vorsieht - zu einem nachträglichen Entfallen der Leistungspflicht (vgl. zur Annahme eines Nachrang-/Vorrangverhältnisses auch LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 10.07.2012 - L 18 KN 305/10 - Rn. 21).
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